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Energieeffizienz

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Beim Energieausweis unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Sind Sie unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist? Nutzen Sie einfach unsere interaktive Anleitung – wir helfen Ihnen Schritt für Schritt, den passenden Energieausweis schnell und unkompliziert zu ermitteln.

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Wurde das Gebäude nach 1977 energetisch modernisiert?

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Jeder Ausweis wird nach GEG 2024 erstellt, ist 10 Jahre gültig und bei der DIBt mit ID-Nummer registriert.

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Durch intelligente Automatisierung sparen Sie bis zu 80% im Vergleich zur vor-Ort-Ausstellung. Die Gültigkeit bleibt identisch.

Häufig gestellte Fragen

Alles was Sie wissen müssen, kurz und knapp.

Beim Verkauf, der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG). Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn unaufgefordert vorlegen und nach Vertragsabschluss an den Käufer oder neuen Mieter übergeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Hier erstellen Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis.

Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor, wenn bei Verkauf oder Neuvermietung kein gültiger Energieausweis rechtzeitig vorgelegt oder übergeben wird (§ 108 Abs. 2 GEG). Ordnungswidrig handelt auch, wer die vorgeschriebenen Energie-Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige weglässt. Mit einem rechtsgültigen Energieausweis vermeiden Sie dieses Risiko zuverlässig.

Ja. Liegt bereits ein Energieausweis vor, müssen kommerzielle Immobilienanzeigen (z. B. auf Immobilienportalen) bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 87 GEG): die Art des Energieausweises, den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und – bei Wohngebäuden – die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Als Eigentümer sind Sie für die korrekte und vollständige Übermittlung der Gebäudedaten verantwortlich. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung durch (§ 83 GEG), können die Daten aber nicht vor Ort verifizieren. Es gilt: Je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer der Ausweis. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen unser Team weiter.

Ja. Entscheidend ist nicht der Weg der Datenerfassung, sondern dass der Energieausweis von einer ausstellungsberechtigten Person ausgestellt wird (§ 88 GEG) – etwa von Ingenieuren, Architekten, qualifizierten Handwerksmeistern oder geprüften Energieberatern. Ein Vor-Ort-Termin ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Unsere Energieausweise erfüllen alle Anforderungen des GEG und sind bundesweit rechtsgültig.

In bestimmten Fällen besteht keine Ausweispflicht – etwa für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, für manche Baudenkmäler sowie für selten genutzte oder kaum beheizte Gebäude. Auch wenn weder ein Verkauf noch eine Neuvermietung ansteht, müssen Sie keinen neuen Ausweis ausstellen lassen. Im Zweifel klären wir das gern mit Ihnen im Kontakt.

Ein Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis) bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand seiner Bausubstanz – also Dämmung, Fenster, Dach, Wände und Heizungsanlage. Ein Sachverständiger berechnet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Das Ergebnis ist objektiv und macht Gebäude gut vergleichbar. Mehr zum Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden (§ 80 Abs. 3 GEG). Für alle übrigen Gebäude besteht ein Wahlrecht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Für den Online-Bedarfsausweis erfassen Sie Angaben zur Gebäudehülle (Baujahr, Wohnfläche, Dämmung von Dach, Wänden und Keller, Fenstertyp) sowie zur Heizungs- und Warmwasseranlage (Art, Baujahr, Energieträger). Hilfreich sind Baupläne, Modernisierungsnachweise und Angaben zu durchgeführten Sanierungen. Eine Schritt-für-Schritt-Eingabe führt Sie durch alle Felder. Jetzt Daten erfassen.

Nein, ein Vor-Ort-Termin ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für den Online-Bedarfsausweis machen Sie die Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung selbst; die Ausstellung übernimmt ein ausstellungsberechtigter Energieexperte (§ 88 GEG). So sparen Sie Zeit und Kosten gegenüber einer klassischen Vor-Ort-Begehung.

Sobald Ihre Gebäudedaten vollständig erfasst und geprüft sind, wird der Bedarfsausweis kurzfristig ausgestellt – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wie schnell es geht, hängt vor allem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Die Preise sehen Sie vorab transparent.

Der Bedarfsausweis ist sinnvoll, wenn Sie ein aussagekräftiges, vom Nutzerverhalten unabhängiges Ergebnis möchten – etwa bei älteren, unsanierten Häusern, vor einer geplanten Sanierung oder als Grundlage für Förderanträge. Für viele kleine Altbauten ist er zudem Pflicht (siehe oben). Welcher Ausweis für Sie der richtige ist, erfahren Sie auf der Seite zum Bedarfsausweis.

Ein Verbrauchsausweis (Energieverbrauchsausweis) bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der vergangenen Jahre. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Er ist meist günstiger und schneller erstellt als der Bedarfsausweis, hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab. Mehr zum Verbrauchsausweis.

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig für drei Fälle (§ 80 Abs. 3 GEG): erstens Gebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977; zweitens Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen unabhängig vom Baujahr; drittens ältere, kleinere Gebäude, die nachträglich auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden. Trifft keiner dieser Fälle zu, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Sie benötigen die Heizkosten- bzw. Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungszeiträume (mindestens 36 Monate) sowie grundlegende Angaben zum Gebäude (Baujahr, Wohnfläche, Energieträger). Die jüngste Abrechnung darf bei Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 GEG); Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt. Jetzt starten.

Nach vollständiger Dateneingabe und Bezahlung erstellt ein ausstellungsberechtigter Experte den Ausweis – das fertige PDF erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. So sind Sie auch für kurzfristige Besichtigungstermine rechtzeitig abgesichert. Die Preise sind transparent.

Der Verbrauchsausweis ist die günstigste Variante des Energieausweises, da keine aufwendige Bauteilberechnung nötig ist. Unsere aktuellen Festpreise – ohne versteckte Kosten – finden Sie auf der Preisseite.

Ja. Beide Ausweistypen sind nach dem GEG gleichermaßen rechtsgültig und jeweils zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Sie unterscheiden sich nur in der Berechnungsmethode: Der Verbrauchsausweis beruht auf realen Verbrauchsdaten, der Bedarfsausweis auf der Bausubstanz. Wo Sie die Wahl haben, entscheiden meist Preis und gewünschte Aussagekraft.

Ja. Unsere Energieausweise werden von ausstellungsberechtigten Energieexperten ausgestellt (§ 88 GEG) und erfüllen die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Jeder Ausweis erhält eine offizielle Registriernummer und ist bundesweit anerkannt.

Jeder Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum gesetzlich zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Nach Ablauf benötigen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung einen neuen Ausweis. Ein noch gültiger Ausweis muss nicht vorzeitig erneuert werden – auch nicht nach einer Modernisierung.

Nach Eingabe Ihrer Daten und der Bezahlung wird der Ausweis erstellt und geprüft. In der Regel erhalten Sie das fertige PDF innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Die Preise sehen Sie vorab.

Die Kosten hängen vom Ausweistyp ab: Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der rechenintensivere Bedarfsausweis. Bei uns zahlen Sie transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Preisseite.

Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) und ist unabhängig vom Nutzerverhalten; der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis ist objektiver, der Verbrauchsausweis meist günstiger und schneller. Wo das Gesetz die Wahl lässt, entscheiden Sie.

Geplant ist eine EU-weit einheitliche Energieeffizienz-Skala von A bis G, die die bisherige Skala (A+ bis H) ablösen soll. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gibt den Rahmen vor; die nationale Umsetzung in Deutschland ist jedoch noch nicht abgeschlossen (Stand: Juni 2026). Wichtig: Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit gültig – Sie müssen nichts unternehmen. Über konkrete Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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