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Grundlagen & Auswahl

Welche Unterlagen für den Energieausweis? (Checkliste)

22. Juli 2026 3 Min Lesezeit

Welche Unterlagen Sie für den Energieausweis brauchen, hängt vom Ausweistyp ab: Für den Verbrauchsausweis genügen die Heizkostenabrechnungen der letzten 36 zusammenhängenden Monate, für den Bedarfsausweis brauchen Sie Angaben zur Gebäudehülle (Baujahr, Dämmung, Fenster) und zur Heiztechnik.

Mit den richtigen Unterlagen ist der Energieausweis online schnell erstellt. Welcher Typ für Ihr Gebäude zulässig ist, zeigt Ihnen der Ausweisfinder oder der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Hier die Checklisten für beide Varianten.

Verbrauchsausweis: diese Unterlagen brauchen Sie

Grundlage sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten (§ 82 GEG). Wichtig: ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens 36 Monaten, dessen jüngste Abrechnung bei Ausstellung nicht älter als 18 Monate ist.

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre (Heizung & Warmwasser)
  • Verbrauchswerte nach Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Strom …)
  • Wohn-/Nutzfläche und Baujahr des Gebäudes
  • Angaben zu längeren Leerständen (werden rechnerisch berücksichtigt)

Der Heizenergieverbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt – das übernimmt die Berechnung automatisch.

Bedarfsausweis: diese Unterlagen brauchen Sie

Der Bedarfsausweis beruht auf der Bausubstanz. Je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer das Ergebnis.

  • Baujahr und Wohn-/Nutzfläche
  • Bau- bzw. Grundrisspläne (falls vorhanden)
  • Dämmung von Dach, Außenwänden und Keller(decke)
  • Fenstertyp (Einfach-, Doppel-, Wärmeschutzverglasung)
  • Heizungsart, Baujahr der Heizung und Energieträger
  • Art der Warmwasserbereitung
  • Nachweise zu Modernisierungen (z. B. neue Fenster, Dämmung, Heizung)

Unterlagen im Überblick

Unterlage Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Heizkostenabrechnungen (36 Monate) erforderlich
Baujahr & Wohnfläche erforderlich erforderlich
Angaben zu Dämmung & Fenstern erforderlich
Heizungs- & Warmwasserdaten Energieträger detailliert
Modernisierungsnachweise hilfreich hilfreich

Schritt für Schritt zum Online-Energieausweis

  1. Ausweistyp bestimmen (Ausweisfinder oder Ratgeber).
  2. Unterlagen bereitlegen (siehe Checkliste oben).
  3. Daten online eingeben – Sie werden Schritt für Schritt geführt.
  4. Prüfung & Ausstellung durch einen ausstellungsberechtigten Experten, inkl. DIBt-Registriernummer.
  5. PDF erhalten – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Wie viele Heizkostenabrechnungen brauche ich?

Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten; die jüngste darf nicht älter als 18 Monate sein (§ 82 GEG).

Was, wenn das Gebäude zeitweise leer stand?

Längere Leerstände werden bei der Berechnung rechnerisch angemessen berücksichtigt. Geben Sie die Leerstandszeiten einfach mit an.

Brauche ich Baupläne für den Bedarfsausweis?

Hilfreich, aber nicht zwingend. Mit sorgfältigen Angaben zu Maßen, Dämmung und Heizung lässt sich der Bedarfsausweis auch ohne vollständige Pläne erstellen.

Muss ein Energieberater vor Ort kommen?

Nein. Die Datenerhebung durch den Eigentümer ist zulässig (§ 83 GEG); ein Vor-Ort-Termin ist nicht vorgeschrieben.


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Rechtsgrundlagen: §§ 82 und 83 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.